Reparieren statt wegwerfen: MAUL Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen & Betriebsgeräten
greener@work: Ressourcen schonen – Energie sparen – Umwelt schonen
Damit Leuchten nicht komplett entsorgt werden müssen, wenn das Leuchtmittel defekt ist, sind die Lichtquellen (und Betriebsgeräte) der MAUL-Leuchten nicht mehr fest verbaut, sondern austauschbar. Das schont wertvolle Ressourcen, verlängert die Lebensdauer der Leuchten, erlaubt die stoffliche Trennung zur Wiederverwertung und entspricht der Energieverbrauchskennzeichnungs- und Ökodesign-Verordnung.
- Mehr zur Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
- Mehr zur Ökodesign-Verordnung
- MAUL-Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen
Darum geht’s bei den beiden Verordnungen zu Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign:
Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign sind Teil des „Green Deal“ der Europäischen Union und schließen alle „energieverbrauchsrelevanten Produkte“ ein, wie Lichtquellen, Waschmaschinen oder Fernsehapparate. Speziell für Lichtquellen und Betriebsgeräte gibt es jeweils zur Energieverbrauchskennzeichnung und dem Ökodesign zwei eng vernetzte Verordnungen.
Durch den Einsatz effizienter Lichtquellen sollen Einsparungen bis 2030 von 41,9 TWh/Jahr erreicht werden – ein wichtiger Beitrag zu den Energie- und Klimazielen der EU.
Dabei regelt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 Mindestanforderungen für Lichtquellen bezüglich der Reparier- und Demontierbarkeit sowie der Funktionalität.
Die Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2015 legt die Grundlage und unterstützt bei der Auswahl effizienter Lichtquellen mit einer Skala von A, für „sehr gut“ bis G, für „gerade ausreichend“.
Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung: Neue Energieeffizienz-Klassen
Seit 1. September 2021 gelten die neuen Energie-Effizienzklassen für Lichtquellen sowie eine angehobene untere Grenze der Energieeffizienz. Damit dürfen sehr ineffiziente Lichtquellen, beispielsweise Glühlampen, nicht mehr verkauft werden. Aber auch LEDs der ersten Generation sind längst überholt und werden durch neue, hocheffiziente LEDs mit guter Lichtqualität abgelöst. Dies führt zu Energieeinsparung, da die gleiche Menge Licht mit weniger elektrischer Energie erzeugt werden kann.
Aktuell sind keine echten Leuchtmittel der Effizienzklasse „A“ auf dem Markt zu finden, die alle Anforderungen für Innenraumbeleuchtung erfüllen. Damit sollen Hersteller einen Anreiz erhalten, noch effizientere Produkte zu entwickeln.
Die Klassen A++ bis E wurden zum 1. September 2021 durch eine neue Skala von A bis G abgelöst. Die meisten Verbraucher*innen kennen das Energielabel und berücksichtigen es beim Kauf.
So war es vor dem 1. September 2021
Zur Einführung 1995 waren die meisten Produkte in den niedrigen Klassen E bis G eingestuft. Im Laufe der Zeit wurden neue Modelle durch den technologischen Fortschritt immer effizienter, so dass später die meisten die Klassen A+ bis A++ erreichten. Das machte es den Anwendern schwer, die energieeffizientesten Produkte zu erkennen.
So ist es heute: Aktuelle Effizienzklassen
Um die Einschätzung für Verbraucher*innen zu erleichtern, wurden die „+“-Klassen abgeschafft und die neuen Klassen A bis G nach dem aktuellen Stand der Technik geschaffen, verbunden mit höheren, zeitgemäßen Anforderungen zur Erlangung einer hohen Effizienzklasse. Dies gilt für Lichtquellen, aber z. B. auch für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke sowie elektronische Displays inklusive Fernsehgeräte und Monitore.
Lichtquellen für Schreibtischleuchten: Vorher A++, jetzt E-G
Dies sind die neuen Einstufungen der Energieeffizienz-Klassen
Energieeffizienzklassen von Lichtquellen
Wirkungsgrad = η = (Lichtstrom/Leistungsaufnahme) * Faktor (0,926 / 1,000 / 1,089 / 1,176)
Energieeffizienzklasse | Gesamt-Netzspannungslichtausbeute η / lm/W |
---|---|
A | 210 <= η |
B | 185 <= η < 210 |
C | 160 <= η < 185 |
D | 135 <= η < 160 |
E | 110 <= η < 135 |
F | 85 <= η < 110 |
G | η < 85 |
Lichtquellen, welche früher eine Effizienzklasse von A++ erreichten, fallen heute, abhängig vom Lichtstrom, unter Effizienzklasse E oder F.
Mehr Produktinformationen über einen QR-Code auf dem Etikett
Das neue Label enthält nicht nur die Energieeffizienzklasse, sondern auch einen QR-Code, über den Verbraucher*innen weitere Informationen über das Produkt erhalten können. Diese Daten werden von den Herstellern und Importeuren in der zentralen EU-Datenbank EPREL hinterlegt. So kann man, beispielsweise per Smartphone direkt im Markt, einfach und schnell technische Informationen und Produktherkunft erfahren oder Produkte erkennen, die nicht den europäischen Vorgaben entsprechen.
Ökodesign-Verordnung: Leuchtmittel austauschen, wertvolle Rohstoffe wiederverwenden
Höhere Anforderungen an Funktionalität
Zum Ökodesign gehören auch Mindestanforderungen an die Funktionalität, beispielsweise an die Lebensdauer oder Lichtqualität. Viele der Leuchten mit fest eingebauten Leuchtmitteln erreichen diese Ziele nicht mehr und schaffen nicht einmal die Mindesteffizienzklasse G.
Zur Ermittlung der Effizienzklasse werden 10 Leuchtmitel vermessen. In einem Langzeittet mit 1200 Schaltzyklen werden die Lichtquellen periodische 2 ½ Stunden ein- und ½ Stunde ausgeschaltet. Das entspricht zusammen etwa 5 Monaten. So werden die Anforderungen an die Haltbarkeit überprüft.
Hat eine Leuchte ein fest eingebautes Leuchtmittel, muss die ganze Leuchte als Lichtquelle vermessen werden. Dies führt oft nicht nur zu einer schlechteren Energieeffizienzklasse (in der Regel höchstens E bis G), sondern ist auch weniger nachhaltig.
Konkret umgesetzt, bedeutet das: Bei allen Leuchten müssen die Lichtquellen (und Betriebsgeräte) durch Endnutzer*innen oder qualifizierte Personen ausgetauscht werden können. Es gibt Ausnahmen, wie z. B. Leuchten in explosionsgefährdeten Bereichen, Militär, oder Radiologie. Lampen in einem üblichen Büroumfeld zählen nicht zu den Ausnahmen.
Wie weiß ich, ob ein Leuchtmittel austauschbar ist?
Die Hersteller sind verpflichtet, auf einer Webseite, der Verpackung und der Bedienungsanleitung zu informieren, ob und wie die Lichtquelle bzw. das Betriebsgerät austauschbar ist. Die Anleitung zur Ausbaubarkeit muss ebenfalls auf einer frei verfügbaren Webseite zu finden sein.MAUL Leuchten erfüllen die Verordnungen Ökodesign und Energieeffizienz-Kennzeichnung
Sicherheit von Lampen Made by MAUL
Zusätzlich zur Ökodesign- und der Energieeffizienzkennzeichnungs-Verordnung erfüllen wir alle über 26 gesetzlichen Vorgaben und Normen. Jede Leuchte, die in unser Sortiment aufgenommen wird, muss strenge Prüfverfahren durchlaufen. Dafür haben wir ein technisches Sicherheitskonzept Made by MAUL entwickelt.
Beim Kauf einer Leuchte der Marke MAUL können Sie sich darauf verlassen, dass sie den aktuellen Sicherheitsstandards und Regelwerken entspricht. Welche das für Ihre Leuchte im Detail sind, erfahren Sie auf Anfrage in der Konformitätserklärung.
Worauf muss ich achten beim Leuchtenkauf?
Haben Sie andere Fragen zum Kauf einer Lampe? Antworten erhalten Sie in unserem Ratgeber Leuchtenkauf.
Als Familienunternehmen in der vierten Generation planen wir langfristig und agieren nachhaltig. Von der Idee über die Anwendung bis zur Verwertung achten wir auf ressourcenschonende Lösungen.
Erfahren Sie mehr über unseren Beitrag zur Nachhaltigkeit.
MAUL Leuchten: So individuell wie Sie und Ihre Bedürfnisse
Mit einer optimalen Beleuchtung können Sie Ihre Leistungsfähigkeit steigern und das Wohlbefinden beeinflussen. Ob im Büro, für den Schreibtisch, in der Werkstatt, zum Basteln oder für die Hausaufgaben: Wir haben für jede Anforderung und jedes Budget die richtige Lampe. Auch Lupenleuchten, Taschenlampen und Standleuchten finden Sie bei MAUL.
MAUL Leuchten entdeckenHintergrund: Neue Verordnungen Ökodesign / Energielabel
Ökodesign und Energielabel sind zwei sich ergänzende Instrumente der europäischen Umwelt- und Energiepolitik zur Förderung von Ressourcenschonung und Energieeffizienz.
Dabei steht Ökodesign für die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Hierfür wurde der Rahmen durch die Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG) gesteckt und mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz für Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Details zu verschiedenen Produktgruppen sind in eigenen Verordnungen festgelegt. Für die Produktgruppe „Lichtquellen und separate Betriebsgeräte“ geschieht dies in der Verordnung (EU) 2019/2020 vom 1.10.2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte.
Das Energielabel informiert über die Energieeffizienz eines Produkts. Hierfür wurde der Rahmen durch die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie der EU (Richtlinie 2010/30/EU) gesteckt und mit dem Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten für Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Details zu verschiedenen Produktgruppen sind in eigenen Verordnungen festgelegt. Für die Produktgruppe „Lichtquellen“ geschieht dies in der Verordnung (EU) 2019/2015 vom 11.03.2019 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.
Stand: 19.03.2023 - Maßgebend sind die kompletten Verordnungen.